Immobiliengutachter Düsseldorf

Verkehrswertgutachten


Ein Verkehrswertgutachten wird erstellt, um den aktuellen oder historischen Marktwert
einer Immobilie oder eines Grundstücks festzustellen.


Verkehrswertgutachten werden aber auch für Vermögensauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen benötigt. In der Regel werden diese Gutachten von Gerichten, Behörden, Ämtern, Finanzämtern oder bei
gesetzlichen Betreuungen angefordert.


Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. Verkehrswertgutachten nach $194 BauGB, müssen daher auch gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in der so genannten ImmoWertV klar geregelt.


Insbesondere muss eine Verkehrswertermittlung einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen.


Zudem sind zumeist Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Diese Wertermittlungen sind rechtssicher und bedürfen daher einer besonders sorgfältigen Ausarbeitung. In der Regel werden Sie von Richtern als Grundlage für eine
Entscheidung genutzt.


Eine Verkehrswertermittlung kommt daher auch häufig auf einen Umfang von 60-80 Seiten. Entsprechend hoch, können auch die Kosten für ein solch qualifiziertes Verkehrswertgutachten ausfallen. Der Sachverständige muss sehr viele einzelne Punkte recherchieren und bewerten. Das Honorar setzt sich aus einer Grundgebühr und einem prozentualen Anteil des ermittelten Verkehrswertes zusammen. Zusätzlich fallen Nebenkosten wie Gebühren für Auskünfte, Fahrtkosten, Druckseiten und ggfls.
Unterlagenbeschaffung an.


Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von
Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie hier ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie an. Unsere Immobiliengutachter beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, ob ein Verkehrswertgutachten tatsächlich nötig ist. Manchmal reicht –je nach Anlass- auch eine Marktwertermittlung in Form eines Kurzgutachtens.


Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die häufigsten Anlässe für eine
Immobilienbewertung.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Marktwertgutachten

Gerichtliche Auseinandersetzungen, bei
 denen eine gütliche Einigung
 unwahrscheinlich ist.

Verkauf einer Immobilie und
Bestimmung des Marktwertes.

Zwangsversteigerung.

(Gutachten werden vom Gericht angeordnet)

Ermittlung des Verkehrswertes
für Erbengemeinschaften. Zur
Bestimmung des Marktwertes
bei gütlicher Einigung und
Auszahlung von Miterben.

Scheidung und Trennung, sofern keine
gütliche Einigung möglich sein sollte. Die
Bewertung kann auch zu verschiedenen
Stichtagen erfolgen, um einen
Zugewinnausgleich zu berechnen.

Bestimmung eines
Gegenstandswertes zur
Berechnung von Notarkosten

bei Nießbrauch oder Schenkung.

Nachweis des niedrigeren gemeinen
Wertes gem. §198 BewG, um ein durch
das Finanzamt ermittelten Wert zu
widerlegen

Scheidung und Trennung, sofern
eine gütliche Einigung
angestrebt wird. Die Bewertung
kann auch zu verschiedenen
Stichtagen erfolgen, um einen
Zugewinnausgleich zu
berechnen.

Cell

Erforderliche Zustimmung von
Vormundschaftsgericht oder bei
gesetzlicher Betreuung, um
einen Kaufpreis zu
bestätigen (Sollte im Einzelfall
mit dem Rechtspfleger vorab
geklärt werden)

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